Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarangebote von Carola Frank, Worms, Stand: 19.12.2020

 § 1 Anmeldung zu offenen Seminaren und Vertragsabschluss

Offene Seminare sind in unserem Seminarkalender oder in Anzeigen oder auf Partnerseiten öffentlich ausgeschriebene Seminare. Anmeldungen dafür können schriftlich per Brief, per Telefax, per E-Mail oder auch über ein Onlineformular erfolgen. Eine Anmeldung ist ein verbindliches Angebot eines/r Teilnehmers (einer Teilnehmerin), nachfolgend „Teilnehmer“, das offene Seminar beim Anbieter zu buchen. Die Reihenfolge der Anmeldung bestimmt die Reihenfolge der Zusagen für das angefragte Seminar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass der Teilnehmer eine Rechnung vom Anbieter erhält. Der Anbieter hat keine Verpflichtung, ein Vertragsangebot anzunehmen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung stellt noch keinen Vertragsschluss dar.

§ 2 Angebote für Inhouse-Veranstaltungen

Schriftlich verfasste Angebote des Seminaranbieters behalten für sechs Wochen Gültigkeit, sofern nichts anderes angegeben wurde. Es gilt das Datum des Angebots.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Circa vier Wochen vor Seminarbeginn erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die Seminargebühren. Rechnungen sind gemäß Fälligkeitsdatum auf der Rechnung zu bezahlen. Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei auf das angegebene Konto des Anbieters zu leisten.

§ 4 Teilnehmerzahl

Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§ 5 Stornierung

Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren. Bei Absagen kürzer als 8 Wochen und länger als 4 Wochen vor Leistungsbeginn fallen 50% der Vertragssumme an. Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Leistungsbeginn berechnet der Anbieter die volle Vertragssumme. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist vor Beginn jederzeit übertragbar.

§ 6 Änderung des Leistungsumfangs

Der Anbieter kann den Inhalt und den Ablauf des Seminarprogramms sowie den Einsatz der Trainer unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars ändern. Aus Gründen der Vorsorge, zum Beispiel aufgrund von COVID-19, ist der Anbieter berechtigt, auch gebuchte Präsenzseminare auch kurzfristig virtuell abzuhalten. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§7 Seminarannullierung

Der Anbieter behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als sechs Teilnehmer) bis zu 7 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten.

Bei Ausfall des gebuchten Seminars oder einzelner Teile dessen durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersagbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Der Seminaranbieter kann auch Ersatztermine in Abstimmung mit den Teilnehmern anbieten. Kann ein Ersatztermin nicht angeboten werden, ist der Anbieter nur zur Erstattung bereits gezahlter zeitanteiliger Seminargebühren verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 9 Urheberrechte

Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen u.ä. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt.

§ 10 Mitwirkungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§ 11 Haftung

Die Durchführung und Vorbereitung der Seminare erfolgt nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unser Ansehen als Gast in den gebuchten Seminareinrichtungen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Die Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der Seminargebühren beschränkt. Art und Umfang der Haftung sind – soweit gesetzlich zulässig – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§12 Scientologyklausel

Die Seminare des Anbieters beruhen nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Wir distanzieren uns entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab.

Unsere Trainer und Assistenten erklären mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen, dass sie nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard arbeiten oder gearbeitet haben, und dass sie diese Methode vollständig ablehnen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserem Unternehmen, noch veranlassen wir jemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen.

Mit Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen, unterhalten wir keine geschäftsmäßigen Beziehungen.

§13 Gerichtsstand

Gerichtstand ist ausschließlich Worms.

§14 Schlussbestimmungen

Zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend davon ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

——– Ende der allgemeinen Geschäftsbedingungen ——–

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